Regeln über die Haftungsbeschränkung
"Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend zusammengefasst 'Schadensersatzansprüche') unserer Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob-fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden, die auf eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung zurückgehen, auf der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen und soweit nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch uns gehaftet wird. Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil unserer Kunden verbunden."
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ANKER Schiffahrts-
Gesellschaft mbH
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